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   BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59   

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https://dejure.org/1962,2346
BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59 (https://dejure.org/1962,2346)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1962 - II C 133.59 (https://dejure.org/1962,2346)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1962 - II C 133.59 (https://dejure.org/1962,2346)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.05.1957 - VI C 283.56
    Auszug aus BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59
    Abgesehen davon erübrige sich nach der Rechtsprechung, des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 5, 61) im vorliegenden Falle die gesonderte Überprüfung der Anwendung des § 7 G 131 auf die Anstellung auf Lebenszeit.
  • BVerwG, 29.05.1958 - II C 109.57

    Besoldung eines Beamten - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1962 - II C 133.59
    Der Hinweis der Revision auf das Urteil des Senatsvom 29. Mai 1958 - BVerwG II C 109.57 - geht schon deswegen fehl, weil dieses Urteil sich nur über das Verwaltungsverfahren, nicht also über das Verwaltungsstreitverfahren, verhält und in seiner Begründung keine Anknüpfungspunkte für die hier zu treffende Entscheidung bietet.
  • BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70

    Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann eine Verletzung der Aufklärungspflicht infolge der unterbliebenen, aber beantragten Vernehmung eines Zeugen dann verneint werden, wenn die Beweistatsache als wahr unterstellt wird, es auf sie nicht ankommt oder das Beweismittel aus besonderen Gründen nicht erfolgreich sein kann, d.h. untauglich ist (Urteile vom 15. Juni 1967 - BVerwG III CB 91.65 - [ZLA 1967, 2977; vom 25. April 1968 - BVerwG III C 174.67 - [NJW 1968, 1441]; vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - [VerwRspr. Bd. 14 S. 1022]).
  • BVerwG, 01.11.1963 - VI C 37.61

    Rüge der Versagung des rechtlichen Gehörs - Ablehnung eines Vertagungsantrages

    Damit unterstellt zwar das Berufungsgericht nicht die in das Wissen der Zeugen gestellte Behauptung als wahr und würdigt sie anders als der Beweisführer - wäre dies der Fall, dann würde ein Absehen von der Vernehmung zulässig sein (vgl. Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und vom 8. November 1962 - BVerwG II C 198.60 - sowie Beschluß vom 22. November 1962 - BVerwG VI C 77.60 -) -, sondern es unterstellt nur, daß die Zeugen im Sinne des Beweisführers aussagen würden, die Beweisaufnahme also erfolgreich, aber völlig nutzlos, wäre.
  • BVerwG, 29.02.1972 - III C 106.70
    Eine solche vorweggenommene Beweiswürdigung verstößt auch gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme (§ 96 Abs. 1 VwGO), die zum Ziel hat, den persönlichen Eindruck des Zeugen vor Gericht zur Geltung zu bringen (BVerwGE 2, 329; Urteil vom 13. Mai 1964 - BVerwG V C 211.62 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 33 = DVBl. 1965, 88]; Urteil vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - [VerwRspr. 14, 1022]; Eyermann-Fröhler, Komm, zur VwGO, 5. Aufl. § 96 RdNr. 5).
  • BVerwG, 08.11.1962 - II C 198.60

    Anspruch auf Versorgung nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der

    Gestattet ist lediglich, daß das Tatsachengericht aus dem als wahr unterstellten Inhalt einer - unterstellten - Aussage andere Schlüsse als der Träger der (materiellen) Beweislast zieht (so schon Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 - und BVerwG II C 103.61).
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 230.61

    Ausgestaltung der Begriffe "zureichender Grund" und "angemessene Frist" in § 136

    Darin liegt auch keine - unzulässige - Vorwegnahme der Beweiswürdigung; denn das Berufungsgericht hat hierbei zugunsten des Klägers die Richtigkeit seines Vorbringens, eine Nachzahlung in bestimmter Höhe erhalten zu haben, unterstellt und daraus unter Berücksichtigung anderer Beweisanzeichen, u.a. der Weiterzahlung der Angestelltenvergütung durch die Stadt Kassel bis zum 31. März 1940, - zulässigerweise - andere Schlüsse als der Kläger gezogen (vgl. das Urteil des Senats vom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 -, VerwRspr. Bd. 14 S. 1022).
  • BVerwG, 17.12.1963 - II C 69.62

    Rechtsmittel

    Ein Beweisangebot, das eine aufklärungsbedürftige Tatsache betrifft, darf allerdings dann übergangen werden, wenn die unter Beweis gestellte Tatsache als wahr unterstellt wird (Urteil des Senatsvom 8. Februar 1962 - BVerwG II C 133.59 -, VerwRspr. Bd. 14 S. 1022) - das ist hier nicht geschehen - oder wenn das Beweisangebot sich schon von vornherein als schlechthin untauglich darstellt, ihm also jeder Beweiswert abzusprechen ist.
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